Generell

Es ist meine Überzeugung, dass sich eine Investition in die eigene körperliche und seelische Gesundheit immer bezahlt macht !

 Auf meiner Website finden Sie eine Übersicht über all meine Therapieangebote, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Die GOÄ ist eine Gebührenordnung, die von Ärzten verwendet wird, um ihre Leistungen angemessen zu honorieren.

Die Faktorisierung der Leistungen beruht unter anderem auf  dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit des Falles.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und weitere Informationen zu geben. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten zu besprechen.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sind schriftliche Stornierungen (per E-Mail) bis zu 48 Stunden vor dem Termin problemlos möglich. Bei Absagen innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 80 % der Kosten fällig, sofern ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.

Akupunktur

Akupunktur ist eine komplexe Therapieform, die eine umfassende Ausbildung für die Punktauswahl und die Anwendungsart voraussetzt. Ferner sind Erfahrungswerte und der regelmäßige und mannigfaltige Einsatz von großem Vorteil für den Behandlungserfolg. Die ausführliche Krankheitsgeschichte (Anamnese) und körperliche Untersuchung gehören zur Behandlung und Therapieplanung unbedingt dazu.

Eine Akupunktursitzung besteht aus einem Gespräch, einer Untersuchung und der eigentlichen Akupunktur.

Die ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Der übliche Steigerungssatz liegt zwischen 2,3 und 3,5, je nach Aufwand. Gegebenenfalls können zusätzliche Beratungsziffern und Untersuchungsziffern zum Einsatz kommen, die vorab mit Ihnen besprochen werden.

In der Regel ergeben sich nach GOÄ folgende Kosten:

– Erste Akupunktursitzung ab ca. 100 Euro
– Jede weitere Akupunktursitzung ab ca. 80 Euro

Privatkassen übernehmen oftmals die Kosten für eine Behandlung mit Akupunktur.
Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass private und gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für die Akupunkturbehandlung nicht erstatten. Der Patient hat die Kosten für die hier angebotenen Behandlungen selbst zu tragen. Eine Garantie für den Behandlungserfolg kann nicht gegeben werden.

Hypnose

Erstsitzung

Im ersten Treffen werden wir uns kennenlernen und die wichtigsten Fragen besprechen, um die Hypnose vorzubereiten. Es wäre hilfreich, wenn Sie sich vorab Gedanken über Ihre Ziele machen, damit wir die Zeit effizient nutzen können. Ich werde Ihnen auch Informationen über die Behandlung geben und anschließend werden wir direkt die erste Hypnose durchführen.

Hier findet die therapeutische Arbeit statt, basierend auf Ihren Zielen während der hypnotischen Trance. Der Zeitrahmen wird durch die Hypnose und ihren Verlauf bestimmt und kann variieren.

Bitte planen Sie für die erste Sitzung 1,5-2 Stunden ein.

Abrechnung: 

  • Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen bzw. hypnosystemischen Behandlung (GOÄ Analog 860)
  • Hypnotherapeutische / hypnosystemische Behandlung, lösungsfokussiert, mit Integration verhaltenstherapeutischer und hypno-analytischer Verfahren sowie Einsatz von EMDR-Techniken ( GOÄ Analog 870)
  • Die Faktorisierung erfolgt abhängig von Aufwand und Zeit
  • Die Kosten der Erstsitzung belaufen sich auf ca. 290 €, die tatsächlichen Kosten werden nach Zeit und Aufwand berechnet und können abweichen.

Folgesitzungen
In den meisten Fällen sind 2-3 Sitzungen ausreichend. Es wird ein Abstand von etwa 4-8 Wochen zwischen den einzelnen Hypnose-Sitzungen empfohlen, damit Sie bereits die Veränderungen der Hypnosesitzung spüren können. Falls das Problem bereits vollständig aufgelöst wurde, können weitere Termine fristgerecht storniert werden. So können Sie sicher gehen, dass Sie keine unnötigen Kosten haben werden.
Mein Honorar für eine Folgesitzung liegt etwa bei 250-270 €, die tatsächlichen Kosten werden nach Zeit und Aufwand berechnet und können abweichen.

Bitte planen Sie für die Folgesitzungen 1-1,5 Stunden ein.

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, diese Analogabrechnung zu akzeptieren. In den meisten Fällen (die Vertragsbedingungen variieren bei Privatkassen) haben privat Versicherte keinen automatischen Leistungsanspruch. Die private Krankenversicherung kann jedoch den Einzelfall prüfen und möglicherweise die Kostenübernahme genehmigen.

Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob die Kosten für Hypnopsychotherapie übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Meine Praxis ist nicht mit dem System der gesetzlichen Krankenkassen verbunden, daher werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ich rechne in keinem Fall direkt mit einer Krankenversicherung ab. Die Zahlung des Honorars erfolgt immer persönlich durch den/die Klient*in.